Schönefeld: Einfamilienhaus mit 2 Zimmern-UWE G. BACHMANN




Einfamilienhaus in 12529 Schönefeld



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Daten im Überblick

Objektart:Haus
Objekttyp:Einfamilienhaus
Nutzungsart:Wohnen
Vermarktungsart:Kauf
Wohnfläche:80,00 m²
Nutzfläche:15,00 m²
Kaufpreis:240000,00 EUR
Baujahr:1950
Provision:7,14 % Käuferprovision inkl. MwSt.
Energieausweistyp:Endenergiebedarf
Energieausweis gültig bis:2027-10-10
Endenergiebedarf:393,20
Energieeffizienzklasse:H

Objektbeschreibung:

An einer befestigten Straße, auf einer Grundstücksgröße von ca. 1.081 m² befindet sich das teilunterkellerte Einfamilienhaus. Hier stehen Ihnen 2 Zimmer auf einer Wohnfläche von ca. 80 m² und einer Nutzfläche von ca. 15 m² zur Verfügung. Erdgeschoss: Das ca. 1951 in Massivbauweise errichte Einfamilienhaus wurde ca. 1989 durch eine Veranda aus Holz, in Leichtbauweise erweitert. Die beheizbare Veranda wurde bisher als Speiseraum genutzt und bietet Zugang zum hinteren Teil des Grundstückes. Sie verfügt über drei Fenster und eine Durchreiche zur Küche. Links von der Veranda befindet sich ein kleiner Flur, der Sie zum einen in die Küche führt, zum anderen in den Teilkeller und über eine Holztreppe ins Dachgeschoss. Rechts vom Flur gelangen Sie durch eine Tür mit Glaseinsatz in die fast deckenhoch geflieste Küche. Diese bietet Ihnen eine kleine einfache Küchenzeile mit Geschirrspüler und Umlufthaube. Angrenzend zur Küche bestände die Möglichkeit zur Errichtung eines kleinen Essplatzes. Von der Küche aus gelangen Sie in das Badezimmer sowie in das Wohnzimmer. Direkt daneben befindet sich das deckenhoch geflieste Badezimmer. Dieses bietet Ihnen eine Vollglasdusche, ein WC, ein Handwaschbecken sowie einen Handtuchheizkörper und einen zusätzlichen Heizkörper. Der Fußboden des Wohnzimmers ist gefliest und verfügt über Fußbodenheizung. Zudem lassen die beiden Fenster das Wohnzimmer in einem hellen Licht erstrahlen. Dachgeschoss: Über den Treppenaufgang gelangen Sie in das Dachgeschoss. Die beheizbare Diele des Dachgeschosses, welche mit Laminat versehen wurde, führt Sie in das Schlafzimmer. Das Schlafzimmer ist beheizbar und mit Auslegware ausgestattet und verfügt über ein Fenster. Angrenzend dazu, finden Sie ein kleines Gäste-WC ebenfalls mit einem Fenster. Teilkeller: Über eine Treppe, teilweise aus Stein und teilweise aus Holz, gelangen Sie über den Flur im Erdgeschoss in den gefliesten Teilkeller. Dieser bietet Ihnen somit Stauraum. Zudem beherbergt dieser die Gasbrennwerttherme mit Warmwasseraufbereitung. Außenbereich: Das Grundstück ist von einem Zaun umfriedet. Auf das Grundstück gelangen Sie über 2 PKW-Zufahrten. Die rechte Zufahrt ist teilweise aus Beton und teilweise gepflastert und führt bis zum Haus. Die linke Zufahrt wurde mit Rasengittersteinen angelegt und führt Sie zur massiven, beheizbaren Garage. Diese hat ca. eine Größe von 22 m², verfügt über ein Fenster und ein elektrisch fernbedienbares Rolltor. Außerdem ist die Garage, durch eine Tür an der rechten Seite, ebenso separat zugänglich. Direkt hinter der Garage befindet sich ein massives Nebengebäude, welches eine kleine Werkstatt und einen deckenhoch gefliesten Waschraum beherbergt. Im Waschraum befinden sich ein WC, eine eingeflieste Wanne, ein Handwaschbecken und der Waschmaschinenanschluss. Die Wege vom Haus, zur Garage und zum Nebengelass sind gepflastert. Zwischen den beiden Zufahrten wurden liebevoll einige Sträucher, Büsche und Koniferen sowie ein Pfirsich,- ein Süßkirsch- und zwei Sauerkirschbäume angepflanzt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Brunnen mit elektrischer Pumpe zur Gartenbewässerung. Sonstiges: Eine Bebauung mit 2 Einfamilienhäusern ist auf dem Grundstück nicht möglich. Um eine Bebauung im vorderen Bereich des Grundstückes nach \u00a734 BauGB zu realisieren, müsste das hintere Einfamilienhaus abgerissen werden. Nach mündlicher Auskunft des Bauamtes Dahme/Spreewald, Herrn Hassler, kann entsprechend der Umgebungsbebauung und unter Einhaltung der Abstandsflächen im Rahmen des \u00a734 BauGB dieses Grundstück mit einem Einfamilienhaus, mit bis zu zwei Vollgeschossen bebaut werden. Eine Bebauung im Bungalowstil ist ebenso denkbar. Die Straßenfront beträgt ca. 17 Meter.

Lage:

Schönefeld liegt am südlichen Standrand von Berlin. Das Einfamilienhaus steht an einer befestigten Sackgasse in einem natürlich gewachsenen Wohngebiet. Den Bahnhof Schönefeld mit S-Bahn- und Fernbahnverbindung erreichen Sie in ca. 15 Gehminuten. In ca. 2 km Entfernung befindet sich der Autobahnanschluss zur A13. Hinweis: Sie möchten die Objektanschrift zu dieser Immobilie erfahren? Einfach diesen Link in Ihren Browser kopieren:http://bachmann-immobilien.de/onlineadressabfrage/?Y=HC173-2

Ausstattung:

Die Fenster im Erdgeschoss, mit Ausnahme der Veranda und des Badezimmers, sind mit mechanischen Außenrollläden versehen. Das gesamte Haus ist mit Fliesen ausgestattet.     Ca. 2003 wurden die Küche und das Badezimmer im Erdgeschoss modernisiert. Nach 1990 wurden alle Fenster und Außentüren komplett erneuert. Nach 1990 wurde das Dach mit Schindeln neu eingedeckt inklusive Wärmeisolierung und Klempnerarbeiten Ca. 1998 wurde der Dachstuhl modernisiert und ausgebaut. Die gesamte Elektrik im Haus besteht aus Kupferleitungen. Der Teilkeller wurde bei der Errichtung des Einfamilienhauses ca. 1951 mit erbaut und ca. 1998 um einen Raum erweitert. Ca. 2015 wurde die Hausfassade verputzt und neu gestrichen.

Sonstiges:

Erschließung im Haus: Strom, Kanalisation, Stadtwasser, Erdgas, Telefon Ein Energiebedarfsausweis liegt vor, Endenergiebedarfskennwert: 393,2 kWh/(m²a), gültig bis 10.10.2027. Baujahr laut Energieausweis: 1950. Hinweis: Verschaffen Sie sich einen umfassenden Eindruck von diesem Angebot durch das bereitgestellte Immobilienvideo und dem virtuellen 360°-Rundgang. Videomakler.TV ermöglicht Ihnen die Onlinebesichtigung unter www.BACHMANN-Immobilien.de Objekt: HC173-2

Fotos:











Grundrisse:




ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Bachmann Immobilien GmbH

1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

2 Maklerprovision

Die Maklerprovision ist bei Vertragsabschluss fällig.

3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

4 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

5 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

6 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

7 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.