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Energieausweis für Hausverkauf

Energieausweis ist für jeden Verkäufer bei Bachmann Immobilien ohne Kosten

Der Energieausweis ist bei uns für den Verkäufer, wenn Sie nur uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen kostenfrei. Wir übernehmen alle Organisationsaufgaben und Kosten für Sie.

Was ein Energieausweis ist und wer ihn ausstellt

In Deutschland werden Gebäude im energetischen Bereich (Wohnraum) mithilfe des Energieausweises eingestuft. Die Regelung zur Ausstellung, allgemeine Grundlagen und Verwendung sind in der Energiesparverordnung (EnEV) verankert. Das Dokument dient als Bedarfsnachweis des Energieverbrauchs, berechnet auf die entsprechende Wohnfläche. Sollte bei dem Verkauf einer Privatimmobilie ein unvollständiger, inkorrekter, unzulässiger oder gar kein Energieausweis vorliegen, kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.

Berechnet und ausgestellt wird der Energiebedarf oder Energieverbrauch vom Schornsteinfeger. Wobei die vergangenen 3 Jahre bei Bewohnung der Immobilie bemessen werden. Darauf basierend stellt er einen Verbrauchsausweis aus. War die Wohnung oder das Haus in den letzten 3 Jahren nicht bewohnt, wird ein Bedarfsausweis erstellt. Dieser ist wesentlich aufwendiger anzufertigen und deshalb auch Preisintensiver als ein Verbrauchsausweis. Der Energieausweis ist ab der Ausstellung 10 Jahre lang gültig und wird nach aktueller, gesetzlicher Regelung erst beim Verkauf eines Objektes benötigt.

Der Aufbau eines Energieausweises

Ein Energieausweis soll zur Optimierung von Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Was so viel bedeutet, dass mögliche Sanierungen und Modernisierungen möglichst kostengünstig gehalten werden sollen. Aber welche Daten kommen in einen Energieausweis?

Gleich auf der ersten Seite werden die Quelle der gesetzlichen Regelung, die wichtigsten Eckdaten zur Immobilie, die Grundlage der Erstellung und ein kurzer Hinweis zur Verwendung festgehalten. Bestätigt werden die aufgenommenen Daten von dem Aussteller:

Erste Seite eines leeren Energieausweises.

Die zweite Seite des Energieausweises besteht aus dem errechneten Energiebedarf im Detail, möglichen Energiemaßnahmen, Vergleichswerte des Endenergiebedarfs und eine Erklärung zur Berechnung. Am Ende befinden sich auf jeder Seite Fußnoten, die nummerierte Worte und Passagen genauer erklären:

Zweite Seite eines leeren Energieausweises.

Die dritte von fünf Seiten befasst sich mit dem Energieverbrauchswert für die Warmwasserzufuhr und den Heizungsverbrauch sowie die Vergleichswerte zum Bedarf der Energie und eine Verfahrenserläuterung:

Dritte Seite eines leeren Energieausweises.

Aufschluss zu den genaueren Details zum gesamten Energieausweis liefert die vierte Seite. Dort werden in einzelnen Punkten die Berechnungsgrundlagen für die bewohnbare Anlage aufgeschlüsselt. Die Modernisierungsempfehlungen befinden sich auf der fünften und somit letzten Seite:

Zweite Seite eines leeren Energieausweises.

Zweite Seite eines leeren Energieausweises.